Wo Stehst Du
Von den pflegefachlichen Gutachtern (m/w) wird festgestellt, welche gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen. Die Ressourcen der Versicherten werden differenziert erfasst. Hinweise pflegender Angehöriger und Auskünfte behandelnder Ärzte werden berücksichtigt. Auf der Basis der gewonnenen Informationen wird unter Beachtung der Begutachtungsrichtlinie ein Gutachten erstellt, in dem der Pflegekasse der Pflegegrad empfohlen wird. Qualitätsprüfung: Die pflegefachlichen Gutachterinnen und Gutachter führen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen nach § 114 SGB XI durch. Um eine angemessene Pflege bzw. die Einhaltung vereinbarter Qualitätsstandards in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sicherzustellen, erfolgen sowohl regelmäßige als auch anlassbezogene unangemeldete Prüfungen in Alten- und Pflegeheimen, in Hospizen und in Sozialstationen. Der/Die pflegefachliche Gutachter/-in, der/die auch über spezielle Kenntnisse im Bereich der Qualitätssicherung verfügt, nimmt – ggf.
Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.
Wo Stehst Du, 2024