Wo Stehst Du
Mich würde interessieren wenn ich mal wieder zu schnell durch mein Kaff fahre und aus einer Seitenstraße die Polizei fahren würde was die Mir dann könnten? Die könnten eine "Allgemeine Verkehrskontrolle " machen und dich vielleicht mündlich darauf hinweisen, dass du zu schnell gefahren bist, da sie ja höchstwahrscheinlich kein Messgerät zur Hand haben und das auch entsprechend geeicht und richtig aufgebaut wurde zur Geschwindigkeitskontrolle, da es ja so keine Beweise für Geschwindigkeitsverstoß gibt. Wen die schlecht drauf sind nehmen die Dir die Karre auseinander und lassen Dich damit stehen. Und Du kannst nichts dagegen machen. Bei einer guten Kontrolle läßt sich bestimmt immer etwas finden, was ein Verwarngeld verdient; -) Maximal könnten sie dir hinterher fahren und ne allgemeine Verkehrskontrolle durchführen mit Alkoholkontrolle etc.! Die Geschwindigkeit müssen sie dir nachweisen können mittels Laserpistole oder Videoaufzeichnung. Einfach behaupten, dass du zu schnell warst geht nicht.
Messstrecke muss möglichst gerade und angemessen lang sein 50 bis 70 km/h: 300 bis 400 Meter 71 bis 90 km/h: 400 bis 600 Meter 91 bis 120 km/h: nicht unter 500 Meter über 120 km/h: 000 Meter Bei geringem Verfolgungsabstand zum Fahrzeug und bei starker Beschleunigung des zu messendem Fahrzeugs (Polizei kann nicht mehr folgen) darf die Messstrecke auch kürzer sein. Der Abstand zwischen Messfahrzeug und zu messendem Fahrzeug muss möglichst klein sein. 40 bis 60 km/h: maximal 30 Meter 62 bis 90 km/h: maximal 50 Meter 91 bis 120 km/h: maximal 100 Meter (Je nach Richter gibt es Abweichungen: In einigen Fällen darf der Abstand den halben Tachowert nicht übersteigen. ) Der Abstand darf größer sein, wenn die Messstrecke länger ist. Aufgrund hoher Messungenauigkeit sind hohe Toleranzabzüge zu gewähren: Geeichter Tachometer: 10 km/h Abzug bis 100 km/h und 10 Prozent über 100 km/h Fixierter Tachometer (Jahresfrist): Toleranzabzug bei 13, 5 bis 15 Prozent Nicht geeichter bzw. fixierter Tachometer: 20% des Ablesewertes (uneinheitliche Rechtsprechung) Eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren in der Nacht kann zulässig sein, wenn der Abstand durch entsprechende Lichtverhältnisse ausreichend erkennbar war, weil es entsprechende Beleuchtungs- bzw. Sichtverhältnisse gab.
Wo Stehst Du, 2024