Wo Stehst Du
Es bleibt abzuwarten, ob es in Zukunft doch noch zu einer tatsächlichen Abschaffung des Solidaritätszuschlags kommen wird. Das offizielle Statement zur Soli-Abschaffung finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
Familien mit Kindern Für Steuerzahler mit mindestens einem kindergeldpflichtigen Kind erhöht sich die Freigrenze. Doch wie hoch diese genau ausfällt, hängt von einigen Faktoren ab. Zum einen kommt es darauf an, ob beide Elternteile berufstätig sind bzw. ob ein Elternteil alleinerziehend ist. Auch die Anzahl der Kinder wirkt sich auf die Freigrenze aus. Für eine Familie mit zwei Kindern und zwei Einkommen liegt die Freigrenze künftig bei ca. 151. 000 EUR. Haben sie ein gemeinsames Brutto-Einkommen von z. B. 121. 000 EUR, haben sie ab 2021 fast 1. 000 EUR mehr zu Verfügung. Sparer Da der Solidaritätszuschlag auch bei Kapitalerträgen gezahlt werden muss, könnten auch Sparer künftig weiter zur Kasse gebeten werden. Denn wer mehr als 801 EUR jährlich an Kapitalertragssteuer zahlt, muss weiterhin die vollen 5, 5 Prozent Soli abführen. Das betrifft vor allem diejenigen, die ihre Sparverträge vor Jahren abgeschlossen haben und auf ihr Erspartes noch hohe Zinsen erhalten. Rentner Alle Rentner, die keine Steuern zahlen mussten, waren auch bisher schon von dem Zuschlag befreit.
Wo Stehst Du, 2024