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Home Arbeitsrecht Ratgeber Arbeitszeugnis Jeder, der in Deutschland bei einem Unternehmen angestellt ist und dieses verlassen möchte, hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten: das gewöhnliche und das qualifizierte Zeugnis. Das gewöhnliche Zeugnis gibt lediglich Auskunft darüber, welche Tätigkeiten man im Unternehmen wie lange wahrgenommen hat. Das qualifizierte Arbeitszeugnis hingegen informiert darüber, wie gut man seine Aufgaben erledigt hat. Neben Fleiß und Pünktlichkeit spielt hier auch das Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten eine Rolle. Weil es zukünftigen Arbeitgebern wichtige Informationen über einen potenziellen neuen Mitarbeiter gibt, ist in Deutschland vor allem das qualifizierte Arbeitszeugnis relevant. Auf das klassische wird in der Regel dann zurückgegriffen, wenn es nichts Gutes zu berichten gibt. Unabhängig vom Endzeugnis, wie das Arbeitszeugnis genannt wird, wenn man das Unternehmen verlässt, kann man sich auch ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen.
Aktualisiert: 03. 07. 20 08:28 "Er war stets bemüht": Im Arbeitszeugnis verstecken sich hinter scheinbar positiven Sätzen oft miese Bewertungen. Was die Formulierungen wirklich bedeuten, erfahren Sie hier. Arbeitszeugnisse müssen stets "wohlwollend" formuliert sein, damit Arbeitnehmer keine Nachteile bei der Jobsuche befürchten müssen. Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit, denn Chefs kennen durchaus Wege und Mittel, ihre (ehemaligen) Mitarbeiter ins schlechte Licht zu rücken - indem sie Kritik mithilfe von "Geheimcodes" im Arbeitszeugnis verstecken. Arbeitszeugnis: Diese Noten stecken hinter den Formulierungen Diese geheime Zeugnissprache erschwert es Arbeitnehmern zu verstehen, was wirklich hinter den Formulierungen im Arbeitszeugnis steckt. Grundsätzlich kann man sagen: Je ausschweifender und blumiger das Lob, desto besser. Formulierungen mit "stets", "zur vollsten Zufriedenheit", "hervorragend" oder "äußerst" lassen Sie gut bis sehr gut dastehen und verleihen Ihnen gute bis sehr gute Noten.
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