Wo Stehst Du
Wie ist das in der EÜR dann zu verrechnen? Hier sind es ja, aufgrund der anderen Grundlage für die unentgeltliche Wertabgabe eigentlich nur 2, 25€ Umsatzsteuer. Muss ich hier dann 4, 18€ auf der Ausgabenseite verbuchen oder 2, 25€? Wenn ich 4, 18€ verbuche geht die Rechnung doch eigentlich nicht auf, oder? Das war nun sehr viel Text, aber ich hoffe, dass ich meine Fragen möglichst genau formuliert habe und ihr mir dabei helfen könnt. Vielen Dank schon einmal im voraus? #2.. habe mal versucht, so auf die Schnelle die Daten für die USt-Erklärung zusammenzustellen. ich hoffe, dass ich das so richtig umgesetzt habe.... vgl. screenshot #3 Danke für deine Antwort. Ich habe das mal ins Elster Formular eingegeben. Dadurch würde sich ja eine noch ausstehende Erstattung i. 2181, 96€ ergeben. Vom Verständnis her wäre das für mich zwar richtig, da zum 31. 12. 2018 ja noch keine Erstattung bei mir eingegangen ist, aber letztlich hat das Finanzamt das ja schon überwiesen und soweit ich die Formulierung richtig verstehe, sollte in der Zeile 169 das stehen, was mir das Finanzamt noch erstatten muss bzw. was ich noch zahlen muss.
Hintergrund: Ältere Photovoltaikanlagen wurden wegen der höheren Zuschüsse immer mit Gewinnerzielungsabsicht errichtet. Das gilt heute so nicht unbedingt. Ob das Finanzamt Ihre Anlage als "Liebhaberei" anerkennt, liegt jedoch im Ermessen des Amtes. Etwas verwirrend ist, dass es für den Begriff "gewerbliche Tätigkeit" zwei Geltungsbereiche gibt: Laut Gewerberecht benötigen Sie in der Regel keinen Gewerbeschein, es sei denn, Sie erzielen einen Gewinn von mehr als 24. 500 Euro jährlich. Dann kassiert die Gemeinde – und nicht der Bund – Gewerbesteuer. Im Bereich Steuerrecht werden auf alle gewerblichen Tätigkeiten Steuern fällig, und zwar unabhängig vom Gewerbeschein. Wann wird für die Photovoltaikanlage Umsatzsteuer fällig? Wenn Sie regelmäßig Teile des erzeugten Stroms ins Netz einspeisen, müssen Sie für die Einspeisevergütung, die Sie erhalten, 19 Prozent Umsatzsteuer abführen. Das betrifft auch den von Ihnen selbst verbrauchten Strom. Die Umsatzsteuer ist unabhängig von etwaigen Gewinnen oder Verlusten, die Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage machen.
Umsatzsteuererklärung Unternehmen, die nicht von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen dazu eine Umsatzsteuererklärung beilegen. Diese ist gemäß § 134 Abs 1 BAO bis 30. April des Folgejahres als Formular oder bis 30. Juni via FinanzOnline zu übermitteln. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder steuerlichen Vertreter eingereicht, so haben Unternehmen in der Regel etwas längere Fristen. Umsatzsteuerveranlagung Die Umsatzsteuerveranlagung wird für den Veranlagungszeitraum nach dessen Ablauf erstellt. Darin werden alle im Kalenderjahr getätigten Zahlungen und/oder Gutschriften aufgrund der UVA mit dem Ergebnis der Umsatzsteuererklärung gegengerechnet. Auf Basis dieser Berechnung wird bei Abweichung entweder eine weitere Gutschrift aufgrund zu hoher Zahlungen im Rahmen der UVA oder eine Nachforderung durch das Finanzamt aufgrund zu niedriger Zahlungen festgestellt. Wird die Frist für die Einreichung der Umsatzsteuererklärung nicht eingehalten, fordert das Finanzamt einen sogenannten Säumniszuschlag zusätzlich zur Nachforderung vom Unternehmen ein.
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