Wo Stehst Du
Diesen hat der Bund mit Hilfe des BfS entwickelt. Er wird zurzeit mit Erkenntnissen nach dem Unfall in Fukushima fortgeschrieben. Der Maßnahmenkatalog enthält eine Sammlung möglicher langfristiger Maßnahmen nach einem radiologischen Unfall, wie zum Beispiel das Abtragen von Oberboden oder die Dekontamination von Flächen mit Hochdruckreinigern. Die Maßnahmen sollen gewährleisten, dass zum Beispiel evakuierte Menschen wieder in sichere Aufenthaltsbereiche zurückkehren können. Stand: 18. 02. 2020
Auch die Verteidigungsausgaben und die Kosten der Außenpolitik werden vom Bund getragen. Er erbringt des Weiteren große Aufwendungen in der Wirtschaftsförderung und im Verkehrswesen.
Sie sollen die Bevölkerung und die Umwelt außerhalb einer kerntechnischen Anlage vor gefährlichen Mengen radioaktiver Stoffe schützen. Das Radiologische Lagezentrum des Bundes als Krisenstab Im Falle eines Unfalles mit radiologischen Folgen in der Umwelt bildet der Bund unter Leitung des Bundesumweltministeriums ( BMU) einen Krisenstab, das Radiologische Lagezentrum ( RLZ) des Bundes. Kommt es zu einem radiologischen oder nuklearen Notfall von überregionaler Bedeutung, stellt das RLZ alle verfügbaren Informationen zum Unfallablauf, zur Unfallprognose sowie zu den bestehenden und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt zusammen und prognostiziert die zu erwartenden Strahlendosen für die Bevölkerung und die Einsatzkräfte. Mitglieder des Radiologischen Lagezentrums und ihre Aufgaben Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Einklappen / Ausklappen Das Bundesumweltministerium leitet das Radiologische Lagezentrum. Es koordiniert unter anderem Absprachen mit anderen Bundes- und Landes-Ministerien zu Maßnahmen, informiert die Öffentlichkeit und kommt internationalen Informations- und Meldeverpflichtungen nach.
BUND Deutschland ist ein föderaler Staat, was so viel bedeutet wie: Bund und Länder existieren gleichberechtigt und eigenständig nebeneinander. Die jeweiligen Kompetenzen können nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden. Aber recht oft landen die Zuständigkeiten beim Bund. Warum? Weil einheitliche Lösungen einfacher sind. Und weil eines der im Grundgesetz verankerten Ziele lautet, gleichwertige Lebensverhältnisse in den Regionen Deutschlands herzustellen. Bleibt die Frage: Wer macht eigentlich was?
Kommt es in einem deutschen Kernkraftwerk zu einem radiologischen Notfall, muss dessen Betreiber sofort die zuständigen Behörden informieren. Sie werden – wie bei allen denkbaren radiologischen Notfällen – schnellstmöglich aktiv, um die Bevölkerung rechtzeitig und wirkungsvoll zu schützen. In einem Notfall bildet das Bundesumweltministerium zusammen mit verschiedenen Bundesbehörden das Radiologische Lagezentrum des Bundes. Für diesen Krisenstab fasst das BfS in einem radiologischen Lagebild alle wichtigen Informationen zum Unfallgeschehen zusammen, bewertet die Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung und die Umwelt und empfiehlt alle notwendigen Strahlenschutzmaßnahmen. Die Länder stimmen sich mit dem Bund über diese Vorschläge ab und führen die Maßnahmen bei Bedarf durch. Unter dem Begriff "radiologischer Notfallschutz" versteht man den Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen von radiologischen Ereignissen. Radiologische Ereignisse sind beispielsweise Unfälle in Kernkraftwerken und anderen kerntechnischen Anlagen, Transportunfälle und Terroranschläge ("schmutzige Bomben").
Mit Hilfe dieser Informationen stuft zum Beispiel die Internationale Atomenergie-Organisation ( IAEA) einen nuklearen Unfall in die sogenannte INES-Skala (International Nuclear Event Scale) ein. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Einklappen / Ausklappen Das Bundesamt für Strahlenschutz erstellt das radiologische Lagebild für das Radiologische Lagezentrum. Das Lagebild fasst die vorhandenen Informationen zum Unfallgeschehen zusammen, bewertet und prognostiziert die radiologische Lage und macht Vorschläge für Schutzmaßnahmen. Diese können zum Beispiel die Einnahme von Jodtabletten oder der Verzicht auf bestimmte Lebensmittel sein. Das radiologische Lagebild enthält auch Messdaten aus dem Integrierten Mess- und Informationssystems IMIS, in das Länder- und Bundesbehörden ihre radiologischen Daten einspeisen. Diese Messdaten bereitet das BfS in Form von Karten und Tabellen auf. Prognosedaten über die zu erwartende Kontamination der Umwelt und die Strahlenbelastungen der Bevölkerung, die das BfS mithilfe des Entscheidungshilfesystem RODOS berechnet.
Grundsätzlich gilt: Alle Gesetze, die von den Bundesländern selbst beschlossen werden, haben nur landesweite Geltung für das entsprechende Bundesland. Nur die Gesetze, die der Bund beschließt, besitzen Gültigkeit für alle 16 Bundesländer.
Quelle: BMI Artikel · Verfassung Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Ländern als Gliedstaaten. Die Ausübung der Staatsgewalt ist durch das Grundgesetz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Sowohl die Länder als Gliedstaaten wie auch der Bund als Gesamtstaat besitzen eine eigene Staatsgewalt. Die Länder sind Staaten mit eigenen Landesverfassungen, Parlamenten, Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten. Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern Die Ausübung der Staatsgewalt ist durch das Grundgesetz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Dabei geht das Grundgesetz grundsätzlich von einer Zuständigkeit der Länder aus ( Art. 30, 70, 83 GG). In den Bereichen Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung besitzt der Bund nur dann Kompetenzen, wenn sie ihm im Grundgesetz ausdrücklich zugewiesen werden. Der Bund ist zudem dann zuständig, wenn sich durch die Auslegung der Verfassung eine ungeschriebene Zuständigkeit des Bundes ergibt. Einzelheiten der Zuständigkeitsverteilung und insbesondere auch der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern waren Gegenstand einer Föderalismusreform.
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