Wo Stehst Du
Wenn Sie alleine auf einer Insel sind, machen Sie automatisch das Richtige! Heute ist es leider so: Selbst wenn man das Gefühl hat, ich würde es jetzt so oder so machen, man guckt doch immer erst mal nach. Google entscheidet, ob's auch wirklich so ist, ob man es so machen darf. Das finde ich schade. Auf das Bauchgefühl verlässt man sich oft gar nicht.
Da die Feindiagnostik während des regulären zweiten Ultraschalls durchgeführt wird, soll sie durch den behandelnden Frauenarzt in seiner Praxis durchgeführt werden. Den Mutterschaftsrichtlinien zufolge sollen deshalb alle Gynäkologen entsprechend weiter qualifiziert werden. Die Ultraschall-Experten der DEGUM sind jedoch skeptisch, ob eine solche Weiterbildung ausreicht. So seien viele Fehlbildungen so selten, dass mancher Frauenarzt sie unter Umständen während seines gesamten Berufslebens überhaupt nicht oder höchstens ein Mal zu Gesicht bekommen würde. Ob er eine solche Anomalie dann als solche erkennen würde, sei fraglich. Werdende Eltern, die ganz sicher sein wollen, sollten sich daher für die Feindiagnostik an einen speziell geschulten Mediziner wenden, der zudem über modernste Geräte verfügt. Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt am besten ganz offen nach seiner DEGUM-Qualifikationsstufe. Bei einer "I" sollten Sie im Zweifel um die Überweisung an einen gemäß Qualifikationsstufe "II" ausgebildeten Kollegen bitten - denn der ist dann tatsächlich ein Experte für Feindiagnostik.
Insbesondere werden Gesicht, Kopf, Gehirn, Wirbelsäule, Extremitäten, Bauch, Magen-Darm-Trakt, Nieren und Harnblase sowie Herz untersucht. Dadurch können mit großer Wahrscheinlichkeit kindliche Fehlbildungen ausgeschlossen bzw. diagnostiziert werden (s. Auf diese Weise kann im letzten Fall hilfreich eingegriffen werden, wie z. durch eine Behandlung des Fetus durch die Gebärmutter über die Mutter, durch eine nachgeburtliche Therapie-Empfehlung oder durch die Entscheidung zu Geburtsart, -ort und -zeitpunkt. Ein auffälliger Ultraschallbefund wurde ermittelt, was nun? Jede Schwangerschaft ist mit einem Basisrisiko von 2-4% für eine Fehlbildung und Erkrankung belastet, dabei entfallen ca. 1% auf schwerwiegende Fehlbildungen. Dieses Basisrisiko ist beim Vorliegen von bestimmten Risikofaktoren, die Fehlbildungen begünstigen, erhöht. Liegen Fehlbildung oder und/oder kombinierte Softmarker (=sonografisches Hinweiszeichen) vor, ist die Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Chromosomen-Anomalie stark erhöht.
Bei einem begründeten Verdacht auf eine Erkrankung des Kindes werden die Kosten dieser speziellen Ultraschall-Untersuchungen von den Krankenkassen übernommen. Werden sie auf Wunsch der Schwangeren durchgeführt, ohne dass ein medizinischer Grund vorliegt, müssen sie als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) privat bezahlt werden. Der Aussagekraft von Ultraschall-Untersuchungen hängt vor allem von der Erfahrung der untersuchenden Person und von der Qualität des Ultraschall-Geräts ab. Wenig Fruchtwasser oder eine ungünstige Lage des Kindes erschweren die Beurteilung, ebenso Narben oder eine dicke Bauchdecke der schwangeren Frau. Auch unter günstigen Bedingungen ist beim Ultraschall nicht jede Fehlbildung zu erkennen, und es können falsche Beurteilungen vorkommen. Zeigen sich beim Ultraschall Auffälligkeiten, kann die Schwangere weitere Untersuchungen in Anspruch nehmen, beispielsweise eine Chorionzottenbiopsie oder eine Fruchtwasseruntersuchung. Letzte Aktualisierung dieser Seite: 14.
Wo Stehst Du, 2024