Wo Stehst Du
5/10 des halben Tachowertes 100 € 1 - Hier prüfen 4/10 des halben Tachowertes 180 € 1 - Hier prüfen 3/10 des halben Tachowertes 240 € 2 1 Monat Hier prüfen 2/10 des halben Tachowertes 320 € 2 2 Monate Hier prüfen 1/10 des halben Tachowertes 400 € 2 3 Monate Hier prüfen Bußgeldrechner Ratgeber Abstandsverstöße als Unfallursache Verstöße gegen den Mindestabstand gehören in Deutschland zu den häufigen Unfallursachen. Lag die Anzahl der durch Abstandsvergehen verursachten Unfälle über viele Jahre hinter der Zahl durch Geschwindigkeitsüberschreitungen verursachter Unfälle zurück, so hat sie im Jahr 2014 die tendenziell rückläufige Unfallzahl der Unfälle durch zu schnelles Fahren überschritten. Quelle: Statistisches Bundesamt 2015 (Fachserie 8, Reihe 7). Gerade aufgrund der relativ hohen Unfallzahl durch Abstandsverstöße werden diese streng geahndet. Ähnlich wie bei der Geschwindigkeitsüberschreitung sind die Strafen dabei auch entsprechend der potenziellen Gefährdung der Unversehrtheit – sowohl der eigenen als auch der anderer Verkehrsteilnehmer – gestaffelt.
Durch LKW verursachte Auffahrunfälle auf Autobahnen haben häufig Personenschäden zur Folge und sind zu Recht gefürchtet. Aus diesem Grund gelten für LKW abweichende Vorschriften zum Mindestabstand, und Abstandsvergehen werden streng bestraft. Mindestabstand für LKW über 3, 5 t und Omnibusse Über 50 km/h gilt: 50m Mindestabstand zum Vordermann, auch bei Überholvorgängen Bußgeld: Die Nichteinhaltung des Mindestabstands von 50 m wird mit einem Bußgeld von 80 € und einem Punkt in Flensburg geahndet. Bei LKW mit Gefahrgütern beträgt das Bußgeld 120 €, und es wird ebenfalls ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Sonderbestimmungen für PKW-Fahrer in der Probezeit Fahranfänger in der Probezeit verursachen überdurchschnittlich oft Unfälle. Dies gilt insbesondere auch für Unfälle in Folge von Abstandsverstößen. Aus diesem Grund werden Abstandsverstöße bei mehre als 80 km/h als A-Delikte gewertet. Das bedeutet: Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist Pflicht; bei Nichtbesuch erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis In Kombination mit anderen Verstößen erfolgt zusätzlich eine auch Einladung zur verkehrspsychologischen Beratung.
(Vgl. §4 Abs. 1, Satz 1 StVO). Faustregeln zum Mindestabstand In Fahrtrichtung Innerorts: In einer Sekunde gefahrene Strecke Tachostand/3, 6 (ca. 15 Meter bei 50 km/h oder 3 PKW-Längen) Außerorts In 2 Sekunden gefahrene Strecke Faustregel: "halber Tacho": Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde halbieren Zahl in Metern -> Sicherheitsabstand Seitenabstand Einspurer (Fahrrad, Motorrad): min. 1, 5 m Faustregel: Tür sollte sich öffnen lassen, ohne dass der Einspurer vom Fahrzeug fällt Zweispurer (PKW, LKW): min. 1 m Wartende Schul- und Linienbusse: mindestens 2 m Je höher die gefahrene Geschwindigkeit, desto größer sollte der Abstand sein Fallbezogene Anpassung Der Sicherheitsabstand muss an Wetter, Sicht und Zuladung angepasst werden. Der richtige Abstand kann daher ein Vielfaches der in den Faustregeln angegebenen Maße betragen. Abstände während der Fahrt schätzen Allgemein: Fixieren Sie einen Punkt auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand und zählen Sie die Sekunden zwischen dem Passieren des Vordermanns und dem eigenen Fahrzeug (innerorts etwa 1 Sek., außerorts etwa 2-3 Sekunden) Innerorts: etwa 3 PKW-Längen bzw. 6 PKW-Längen bei schlechter Sicht oder Witterungsbedingungen Autobahn: Benutzen Sie die Leitpfosten (Abstand von 50 m) zur Abschätzung "halber Tacho".
Die Zwischenräume insbesondere bei langen Lkw-Kolonnen ermöglichen anderen Verkehrsteilnehmern das Einscheren in die rechte Fahrspur (etwa um andere Fahrzeuge vorbeizulassen oder eine Abfahrt zu nutzen). Beschilderung kann größere Mindestabstände zwischen den Lastkraftwagen fordern. Sicherheitsabstand auf der Autobahn nicht eingehalten: Bußgeld und andere drohende Sanktionen Da die Unfallgefahr durch die Nichteinhaltung vom Sicherheitsabstand auf der Autobahn aufgrund der zusätzlich hohen Geschwindigkeiten exponentiell steigt, werden Abstandsverstöße vergleichsweise streng sanktioniert. Bereits ab einem Abstand von nur 5/10 des halben Tachowertes droht bei einer gefahrenen Geschwindigkeit über 80 km/h neben einem Bußgeld von mindestens 75 Euro ein Punkt in Flensburg (bei 100 km/h also weniger als 25 m Abstand). Ab einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h droht zudem spätestens ab einer Unterschreitung von 3/10 des halben Tachowertes ein mindestens einmonatiges Fahrverbot. Die Sanktionen, die bei erheblicher Unterschreitung des Sicherheitsabstands auf der Autobahn drohen, können Sie den obigen Tabellen entnehmen.
Aus diesem Grund ist ein großer Sicherheitsabstand auf der Autobahn besonders von Bedeutung. Doch wie groß muss der Abstand zum Vordermann eigentlich sein? Wie können Sie den auf der Autobahn benötigten Sicherheitsabstand ermitteln? Und welche Sanktionen drohen bei einer Unterschreitung des Abstands? FAQ: Sicherheitsabstand auf der Autobahn Wie weit muss der Sicherheitsabstand auf der Autobahn sein? Pkw sollten sich an die Faustregel " Abstand gleich halber Tacho" halten, sodass Sie auch im Falle einer Gefahrenbremsung noch rechtzeitig zum Stehen kommen. Gilt die Faustregel auch für Lkw? Nein. Lkw müssen auch bei Geschwindigkeiten über 50 km/h stets mindestens 50 Meter Abstand halten. Was kostet eine Abstandsunterschreitung auf der Autobahn? Je nachdem, um wie viel der halbe Tachowert überschritten wurde, drohen bis zu 400 Euro Bußgeld, sowie 2 Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot. Klicken Sie hier und nutzen Sie unseren kostenlosen Bußgeldrechner. Bußgeldtabellen zu Abstandsverstößen Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot FVerbot Lohnt ein Einspruch?
Haben Sie den erforderlichen Abstand zum Vordermann mit Ihrem PKW, LKW oder Omnibus nicht eingehalten? Dann finden Sie hier die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote auf einen Blick.
Immer öfter spielt die Benutzung des Handys bei diesen traurigen Ereignissen eine Rolle, weil die Fahrer während der stundenlangen Touren im Lkw Nachrichten verschicken, Texte anschauen oder es sonstwie nutzen. Die Prüfungsgesellschaft Dekra hat in einer Studie die sogenannte Ablenkungsrate untersucht. Das alarmierende Ergebnis: Jeder dritte Lkw-Fahrer macht während der Fahrt zugleich andere Dinge. Die Ablenkungsquote durch das Smartphone beziffert die Dekra laut der Fachzeitschrift "Trans Aktuell" mit sieben Prozent. Das Navigationsgerät, der Laptop oder das Tablet kommen als Ablenkungsquelle hinzu. Essen und Trinken oder das Lesen von Zeitschriften listet die Dekra ebenfalls auf. Detailzahlen zu Unfällen mit Lkw durch die Handy-Nutzung gibt es nicht. Die Unfallfolgen sind bei einem 40-Tonner oftmals wegen der hohen Masse weitaus dramatischer als mit einem Pkw. Quelle: Infografik WELT Das Handy im Lkw könnte nun zum Thema für die Europäische Union (EU) werden. Denn auf europäischer Ebene gibt es eine Initiative, die diese Gefahrenquelle im Lkw-Verkehr begrenzen will.
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