Wo Stehst Du
Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig. In diesem Fall können keine personen- oder familienbezogenen Aufwendungen berücksichtigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, auf Antrag als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt zu werden. Dann können viele steuerliche Vergünstigungen - so auch der Grundfreibetrag - gewährt werden. Die Art der Steuerpflicht hat daher großen Einfluss auf die Höhe der Steuer. Im Beitrag "beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht? " erfahren Sie mehr zu diesem Thema. Beispiele zur Berechnung der Steuer nach den unterschiedlichen Arten der Steuerpflicht finden Sie im Beitrag "Wie wird die Steuer berechnet? ". Wenn Sie wissen möchten, wie das steuerpflichtige Einkommen bei Renten ermittelt wird, dann folgen Sie dem Link "In welcher Höhe werden Renten in Deutschland besteuert? "
Auch bei den größten Einkommen werden zunächst alle Freibeträge abgezogen und dann Schritt für Schritt die niedrigeren Steuersätze berechnet. Wer den entsprechenden Betrag um einen Euro überschreitet, muss den höheren Steuersatz auch nur für diesen einen Euro zahlen. Tipp: Nutzen Sie auch unseren Rechner zur Ermittlung der persönlichen Einkommensteuer für die Berechnung Ihrer persönlichen Steuerbelastung Die Tabelle richtig lesen Da nicht bei allen Arbeitnehmern die gleichen Freibeträge gelten, sind die gängigen Einkommensteuertabellen meist für unterschiedliche Lebensumstände ausgefüllt. Sie müssen in Ihrer Steuerklasse das Feld für Ihr aktuelles Jahreseinkommen finden und können so die von Ihnen zu zahlende Einkommensteuer ablesen. Bei jeder Steuerklasse sollten zusätzlich einige Spalten ausgefüllt sein, die für Eltern minderjähriger Kinder gelten. Da für jedes Kind ein Freibetrag angenommen wird, wirkt sich die Anzahl der Kinder auf die Höhe der Steuern aus. Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung ausfüllen, sollten Sie in der Tabelle die Spalte für die jeweilige Steuerklassenkombination suchen und die Steuern für das gemeinsame Einkommen ablesen.
2020 Die Seiten der Themenwelt "Einkommensteuer" wurden zuletzt am 27. 2020 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand. Vorherige Änderungen am 04. 11. 2019 04. 2019: Anpassen des Einkommensteuerrechners und der Beispiele an den Einkommensteuertarif 2020 07. 2018: Anpassen des Einkommensteuerrechners und der Beispiele an den für 2019 geltenden Einkommensteuertarif 01. 10. 2018: Integration von Bildern bei der Rechner-Bedienung Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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