Wo Stehst Du
Hallo allerseits, durch diesen Gesamtarbeitsvertrag der CH's scheinen diese Leiharbeitsfirmen schon vernünftiger zu bezahlen wie die Deutschen Ausbeuterfirmen. In diesem Sinne ein großes Lob an die Schweizer Politik! Alle Deutschen Politversager bitte aufpassen und Lernen!!! Ich weiß man bekommt nichts geschenkt, dass erwarte ich auch nicht. Das Leben ist teurer dort, auch das ist mir bewußt. Hat jemand Erfahrung mit guten Leiharbeitsfirmen in der Schweiz? Über ein Paar Eindrücke, Erfahrungen oder Empfehlungen freue ich mich:) Grüße Euch:D 5 Antworten Das ist die "Werbeplattform" des swissstaffings, der Verband der Personalverleiher in der Schweiz. Das ist ein guter Start für dich. Als ich war 6 jahre temporär in der schweiz unterwegs ich war in Faido im tunnelbau tätig ich hatte ein stundenlohn von 38 schweizer franken und dazu pro tag 45 franken auslöse und das als Facharbeiter natürlich spielt das alter die berufserfahrung eine rolle um so länger man in den beruf ist und um so mehr man erfahrung hat um so höher kann der Lohn steigen.
Temporärarbeit (Personalverleih) = Zeitarbeit, Leasingarbeit, Leiharbeit In Liechtenstein und der Schweiz spricht man von Temporärarbeit, in Deutschland von Zeitarbeit und in Österreich von Leasingarbeit. Je nach Gebiet/Land gibt es eine andere Ausdrucksweise für diese Arbeitsform, gemeint ist aber grundsätzlich das gleiche. Temporärarbeit ist in der Regel ein zeitlich befristeter Arbeitsauftrag bei einem externen Auftraggeber, auch Einsatzbetrieb genannt. Beim Personalverleih stellt der Arbeitgeber (= Verleiher) von ihm angestellte Arbeitnehmer anderen Arbeitgebern (= Einsatzbetriebe) gewerbsmässig für Arbeitsleistungen zur Verfügung. Zwischen Verleiher und Arbeitnehmer besteht ein Arbeitsvertrag, zwischen Verleiher und Einsatzbetrieb ein Verleihvertrag bzw. eine Einsatzvereinbarung. Der Arbeitnehmer erbringt die geschuldete Arbeitsleistung nicht im Betrieb des Verleihers, sondern ausserhalb in einem Einsatzbetrieb. Hinweis: Vom Verleiher wird bisweilen vom «rechtlichen» Arbeitgeber und beim Einsatzbetrieb vom «faktischen» Arbeitgeber gesprochen.
Somit laufen auch Probezeit und Kündigungsfrist neu an. Die Kündigungsfristen sind im GAV Personalverleih geregelt. Bei unbefristeten Einsätzen gelten folgende minimalen Kündigungsfristen: 1. bis 3. Monat: 2 Tage 4. bis 6. Monat: 7 Tage 7. Monat: 1 Monat, jeweils auf denselben Tag des darauffolgenden Monats Ab dem 8. Monat: Der GAV Personalverleih enthält dazu keine Regelungen mehr, deshalb gelten die Vorschriften des Obligationenrechts: Im ersten Dienstjahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Befristete Einsätze enden in der Regel am Schluss der Auftragsdauer. Es ist erlaubt, vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten Kündigung Einfach so vor die Tür gesetzt? im Vertrag vorzusehen. Dabei muss die Mindestkündigungsfrist des Arbeitsvermittlungsgesetzes eingehalten werden, die für unbefristete Einsätze vorgesehen sind. Was passiert bei Arbeitslosigkeit? Steht im Rahmenvertrag, dass man als Temporärer nur während eines Einsatzes Lohn bekommt, gilt man in der Zwischenzeit grundsätzlich als arbeitslos.
Um eine Entschädigung zu erhalten, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge an die Arbeitslosenversicherung. Für die Versicherung zählt jeder ganze Monat, in dem ein Arbeitsverhältnis bestand, als Beitragsmonat. Das gilt auch für Temporärarbeitende. Wurde nicht während einem ganzen Monat gearbeitet, werden die Tage zusammengezählt. 30 Tage ergeben einen Beitragsmonat. Welche rechtlichen Unterschiede zu Festangestellten gibt es? Temporäre haben weniger Sicherheit, da es im GAV Personalverleih keinen Anspruch auf Einsatz gibt. Festangestellte hingegen bekommen einen Lohn ausgezahlt, auch wenn sie wenig Arbeit haben. Rechtliche Grundlagen bei Temporärarbeit « Die besten Artikel – Woche für Woche » Judith Schönenberger, Online-Redaktorin Der Beobachter Newsletter
Schweizer Jobs... Zeitarbeit/Temporär oder Festanstellung Die Zeitarbeit oder Leiharbeit heisst übrigens in der Schweiz Temporärarbeit. Sie ist gesetzlich klar geregelt. Jobs für Handwerker GmbH bietet interessante Temporär-Jobs oder Festanstellung für Grenzgänger an. Haben Sie eine handwerkliche Ausbildung? Prüfen Sie mit uns den Verdienst, den Sie in der Schweiz erzielen können. Zeitarbeit oder Leiharbeit heisst in der Schweiz Temporärarbeit. Zeitarbeit ist ok — Zeitarbeit mit Grenzgänger-Verdienst ist besser Eigentlich möchten Sie es schon lange. Sie schieben es jedoch immer wieder auf die lange Bank. Geht das gut? Ist die Familie damit einverstanden? Komme ich mit diesen knorrigen Helvetiern zurecht? Wie ist das mit der Krankenversicherung? Was muss ich mit dem Finanzamt alles regeln? Fragen über Fragen. Sie haben bis jetzt gezögert. Der genaue Grund ist selbst Ihnen nicht ganz bekannt. Nach der Gesellenprüfung als Maurer, Zimmerer, Trockenbauer, Strassenbauer usw. haben es die ehemaligen Arbeitskollegen bald schon gemacht.
Wo Stehst Du, 2024