Wo Stehst Du
Da auch die Kosten für die Abholung und der Rücktransport vom Budget gedeckt sind, sollte Sie sich über etwas längere Wege zur Tagespflege keinen Gedanken machen. Haben Sie sich entschieden, die Tages- und/oder Nachtpflege zu nutzen, fragen Sie unbedingt bei den von Ihnen genutzten Beratungsgesprächen oder der Pflegekasse nach geeigneten Angebote nach. Sie brauchen bei zunehmender Pflegebelastung dringend einen Ausgleich und mehrmals pro Woche eine AUSZEIT für sich. Sie verschenken sehr, sehr, sehr viel Geld ( bis zu unglaubliche 23. 940 €), wenn Sie dieses zusätzliche Budget nicht für Ihre Familie ausnutzen. Tagespflege und Nachtpflege § 41 SGB XI (Gesetzestext) (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.
Die Tagespflege wendet sich an Menschen, die tagsüber nicht in ihrer Wohnung versorgt und betreut werden können. In einer Tagespflegeeinrichtung werden neben einer qualifizierten Pflege (einschließlich der sozialen Betreuung) und gemeinsamen Mahlzeiten viele Aktivitäten zum Erhalt der Selbstständigkeit, wie zum Beispiel Gedächtnistraining oder Gymnastik, angeboten. Fahrdienste sorgen für sichere und bequeme Wege. Eine ambulante Betreuung zu Hause durch einen Pflegedienst kann die Tagespflege ergänzen. Angehörige werden durch das Tagespflegeangebot entlastet und erhalten Beratung in allen Fragen rund um die Pflege. Auf der Seite Angebote im Überblick erhalten Sie detaillierte Informationen über die Düsseldorfer Tagespflegeeinrichtungen. Die Pflegekassen veröffentlichen die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen in der Pflege.
Wie werden die neuen Pflegegrade berechnet Bis Ende 2016 wurden die Pflegestufen nach dem Zeitaufwand, der für die Pflege benötigt wurde, berechnet. Das heißt, es wurde eine minutengenaue Auflistung erstellt, wie lange die Pflegeperson für die tägliche Pflege benötigt. Die Abrechnung nach Minuten entfällt ab 01. 01. 2017. Jetzt wird die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen in den verschieden Modulen mit Punkten bewertet. Je höher die Einschränkung des Pflegebedürftigen, umso höher die Punktzahl. Am Ende werden die Punkte jedoch nicht einfach addiert, sondern in den einzelnen Modulen gewichtet. Für den Laien ist dieses Bewertungsverfahren sehr schwer nachzuvollziehen. Einen kleinen Überblick finden hierzu Sie in diesem Beitrag " Pflegestärkungsgesetz II: Wie wird der Pflegegrad berechnet? " Meine persönliche Empfehlung für einen sicheren Immobilienverkauf Unser Newsletter für Sie! Tipps zur Pflegekasse & Pflegegeld, Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.
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