Wo Stehst Du
Die elektronische Steuererklärung soll den Papieraufwand aufseiten der steuerpflichtigen Bürger und der Finanzämter deutlich verringern. Welche Belege Sie trotzdem aufbewahren und einreichen sollten, erfahren Sie hier. Elektronische Steuererklärung: Nachweise nur auf Anfrage Grundsätzlich sollten Sie alle Belege, die für die Steuererklärung bei Elster wichtig sein könnten, im Laufe des Jahres sammeln und bis zur Bestandskraft des Steuer bescheids aufbewahren. Das erspart Ihnen ein langes Suchen, falls die Belege angefordert werden. Das Finanzamt bittet steuerpflichtige Bürger jedoch darum, schriftliche Nachweise nur auf Anfrage einzureichen. Belege über Arbeitsmittel beispielsweise, Beitragsbestätigungen zu Versicherungen und Nachweise über Beiträge an Berufsverbände müssen Sie nicht selbstständig an die elektronische Steuererklärung anhängen. Laut dem Portal "" müssen Sie, falls vorhanden, Belege zu folgenden 6 Anlagen mitschicken: 1. Zum Mantelbogen Dies sind sowohl Zuwendungsnachweise wie Spenden als auch Nachweise über eine Behinderung.
Wir zeigen Ihnen in diesen Anleitungen, wie Sie sich in mehreren Schritten registrieren und Ihre Lohnsteuererklärung papierlos online übermitteln können. Voraussetzungen Registrierung: Die Registrierung müssen Sie nur einmal durchführen. Wie das geht, zeigt das erste Video unten Ihnen ganz genau. Dieser Vorgang dauert allerdings einige Tage: Nach dem ersten Schritt müssen Sie auf einen Brief ihres Finanzamtes warten, der einen Aktivierungs-Code enthält. Nur mit diesem Aktivierungs-Code können Sie die weiteren Schritte der Registrierung abschließen. Danach können Sie in Zukunft alle Steuererklärungen papierlos online übermitteln. Nur gesetzlich vorgeschriebene Belege müssen Sie evtl. per Post nachreichen. Mitglied werden Als zahlendes Mitglied von haben Sie vollen Zugriff auf alle Inhalte und können alle PDF-Dateien, Checklisten, Mustervorlagen und Anwendungen herunterladen. Sind Sie sich noch unsicher? Dann wählen Sie die Option " kostenlos testen". So können Sie sich 14 Tage in Ruhe umschauen.
Diese ist allerdings nur im ersten Jahr oder bei einer Änderung notwendig. 2. Zur Anlage N Die besondere Lohnsteuerbescheinigung mitschicken, aber nur, wenn der Arbeitgeber dies nicht bereits für Sie getan hat. 3. Zu Anlage G, S und L Nachweise über eine Gewinnermittlung, wenn diese nicht schon elektronisch eingereicht wurden. 4. Zur Anlage KAP Zum einen müssen Sie Belege über anrechenbare Kapitalertragssteuern einreichen. Zum anderen Nachweis über Kapitalerträge mitschicken, wenn keine Kirchensteuer einbehalten wurde, obwohl eine Kirchensteuerpflicht besteht. Fehlen dürfen ebenfalls keine Belege über anrechenbare ausländische Steuern. 5. Zur Anlage VL Hier müssen Sie Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen einreichen. 6. Zur Anlage Unterhalt Belege über die Unterhaltsbedürftigkeit sind hier erforderlich. Weitere Originalbelege zum Aufheben Erstmalige oder außergewöhnliche Umstände hingegen, welche die Höhe der Steuer in jedem Fall beeinflussen, sind unaufgefordert einzureichen.
Mussten Sie zum Beispiel arbeitsbedingt umziehen, führen einen doppelten Haushalt oder haben ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet, empfiehlt das Portal "", die elektronische Steuererklärung durch entsprechende Belege zu ergänzen. Auch wenn Sie einen Unfall mit Ihrem PKW auf dem Weg zu oder von Ihrer Arbeitsstätte hatten, können Sie die Kosten hierfür bei der Steuererklärung geltend machen. Auch hierfür müssen die Originalbelege (z. B. Rechnung der Werkstatt) mit eingereicht werden.
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